Meine Arbeit im Werkstatt-Rat
In der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung steht:
Der Werkstatt-Rat hat ein Informations-Recht.
Das heißt: Der Werkstatt-Rat muss über bestimmte Dinge informiert werden.
Zum Beispiel:
Wenn neues Werkstatt-Personal eingestellt werden soll.
Oder das Werkstatt-Personal an einem anderen Arbeits-Platz arbeiten soll.
Bei einem Bewerbungs-Gespräch können sich Werkstatt und Bewerber besser kennenlernen.
Und sehen, ob man zueinander passt.
In einigen Werkstätten ist der Werkstatt-Rat bei Bewerbungs-Gesprächen dabei.
Und kann bei der Einstellung von neuem Werkstatt-Personal mitreden.
Über diese Dinge sprechen wir im Seminar:
- Was ist ein Bewerbungs-Gespräch?
- Wozu gibt es ein Bewerbungsgespräch?
- Wer nimmt am Bewerbungs-Gespräch teil und warum?
- Welche wichtigen Regeln gibt es beim Bewerbungs-Gespräch?
- Was wird im Bewerbungs-Gespräch gefragt? Was darf nicht gefragt werden?
- Welche Infos darf der Werkstatt-Rat weitergeben?
Wir sprechen über Ihre Fragen und Probleme.
Sie können sich mit anderen Werkstatt-Räten austauschen.
Es gibt ein Mittagessen.