Meine Arbeit im Werkstatt-Rat

Untertitel
Mitarbeit vom Werkstatt-Rat bei Bewerbungs-Gesprächen
Kursbeschreibung

In der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung steht:
Der Werkstatt-Rat hat ein Informations-Recht.
Das heißt: Der Werkstatt-Rat muss über bestimmte Dinge informiert werden.
Zum Beispiel:
Wenn neues Werkstatt-Personal eingestellt werden soll.
Oder das Werkstatt-Personal an einem anderen Arbeits-Platz arbeiten soll.

Bei einem Bewerbungs-Gespräch können sich Werkstatt und Bewerber besser kennenlernen.
Und sehen, ob man zueinander passt.

In einigen Werkstätten ist der Werkstatt-Rat bei Bewerbungs-Gesprächen dabei.
Und kann bei der Einstellung von neuem Werkstatt-Personal mitreden.

Schwerpunkte

Über diese Dinge sprechen wir im Seminar:

  • Was ist ein Bewerbungs-Gespräch?
  • Wozu gibt es ein Bewerbungsgespräch?
  • Wer nimmt am Bewerbungs-Gespräch teil und warum?
  • Welche wichtigen Regeln gibt es beim Bewerbungs-Gespräch?
  • Was wird im Bewerbungs-Gespräch gefragt? Was darf nicht gefragt werden?
  • Welche Infos darf der Werkstatt-Rat weitergeben?

 

Ziele

Wir sprechen über Ihre Fragen und Probleme.
Sie können sich mit anderen Werkstatt-Räten austauschen.

Hinweise

Es gibt ein Mittagessen.

Datum
27. Oktober 2025 9.00 - 14.00 Uhr
Veranstaltungsort
Magdeburg
Zielgruppe
Werkstatt-Räte in der WfbM, Vertrauens-Personen
Dozent/in
Anja Kusian
Qualifikation
Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe Sachsen-Anhalt e.V.
Teilnehmerbeitrag
90,00 €
Rückmeldetermin
29.09.2025