Heimaufsichtsbegehung in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Schwerpunkt des Seminars ist die Darstellung der Befugnisse der Heimaufsicht allgemein sowie in Bezug auf typische Fallkonstellationen gemäß den Landesheimgesetzen und Pflegequalitätssicherungsgesetz.
• Wer darf prüfen?
• Was darf geprüft werden?
• Wo darf geprüft werden?
• Wie darf geprüft werden?
• Organisations- und Dokumentationspflichten in Bezug auf die freiheitsentziehende Maßnahme und Maßnahmen der Behandlungspflege
• Bedeutung von Expertenstandards, insbesondere zur Sturzprophylaxe, für die Heimaufsichtsbegehung
• Anordnungsbefugnis und Rechtsschutzmöglichkeiten
Die TeilnehmerInnen lernen anhand der oben beschriebenen Inhalte, wie eine Einrichtung zu organisieren ist, damit die nächste Heimaufsichtsbegehung sicher überstanden wird, und wie man sich gegen unzulässiges Verhalten der Heimaufsicht zur Wehr setzen kann.
Die Veranstaltung ist an den Regelungen für Sachsen-Anhalt ausgerichtet. Bei TeilnehmerInnen aus anderen Bundesländern werden jedoch die Parallelvorschriften der entsprechenden Landesheimgesetze berücksichtigt.