WfbM und AZAV
Obwohl seit langer Zeit eine Trägerzulassung für WfbM vorhanden ist und alle Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung bzw. der Arbeitsförderung verpflichtend nach AZAV zertifiziert sein müssen, kommt es immer wieder zu offenen, wichtigen Fragen. Dies liegt u.a. an den sich immer wieder geänderten Rahmenbedingungen (wie BTHG und anderen (Leistungs-)Anbietern). Ebenso ist die zukünftige Ausgestaltung des EV und des BBB ein zu diskutierender Punkt. Das Seminar begleitet die Teilnehmenden dabei, Rückschlüsse für die Weiterentwicklung der Angebote und Maßnahmen “ihrer” WfbM zu ziehen.
• Welche neuen Möglichkeiten ergeben sich durch die AZAV für die WfbM?
• Welche Anforderungen und Nachweispflichten bestehen?
• Welche Informationen gibt es zu den Aktivitäten von MitbewerberInnen und anderen (Leistungs-)Anbietern?
• Welche Möglichkeiten der Kooperation bestehen?
• Wie führe ich eine Arbeitsmarktanalyse durch?
• Können, wollen oder müssen sich WfbM auf weitere Zielgruppen und/oder Angebote einstellen?
• Wie lassen sich WfbM-Maßnahmen konzipieren? Wie kann man sich an Ausschreibungen beteiligen und diese durchführen?
• Welche Maßnahmen kommen dabei überhaupt in Betracht (EV und BBB als Maßnahme oder Ausschreibung)?
• Welche Marketingaktivitäten und welcher Marktauftritt sind sinnvoll?
• Austausch und Diskussion