Grundlagen zur Erstellung eines Gewaltschutzkonzeptes in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Bundestag und Bundesrat haben mit dem Teilhabestärkungsgesetz verschiedene Änderungen am SGB IX vorgenommen. Der Paragraf „37a“ besagt, dass die Leistungserbringer geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, insbesondere für Frauen und Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Frauen und Kinder, treffen müssen (10.06.2021).
Diesbezüglich dessen gehört insbesondere die Entwicklung und Umsetzung eines auf die Einrichtung oder Dienstleistungen zugeschnittenen Gewaltschutzkonzeptes als Maßnahme dazu. Alle Personen, die innerhalb einer Einrichtung für die Leistungserbringer tätig sind oder in dieser ambulant bzw. stationär leben, arbeiten, betreut oder gepflegt werden, haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt und Übergriffe jeglicher Art. Diese Fortbildung betrachtet und vermittelt die verschiedenen Aspekte, die bei der Erstellung eines Gewaltschutzkonzeptes zu beachten und zu definieren sind. Wie es integriert, gelebt und gesichert werden kann, aber auch kontinuierlich weiterentwickelt wird, erfahren Sie in dieser Fortbildung.
• Betrachtung des Begriffes „Gewalt“
• Inhalte eines Gewaltschutzkonzeptes
• Maßnahmen zur Konzepterstellung
• Die Umsetzung – Möglichkeiten und Grenzen