Unterwegs mit Menschen mit Behinderung

Untertitel
Zur Aufsichts- und Fürsorgepflicht in der Behindertenhilfe
Kursbeschreibung

Aufgabe der Einrichtungen und Dienste in der Behindertenhilfe ist es, Menschen mit Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlich-kulturellen Leben zu ermöglichen. Dazu gehören auch vielfältige Freizeitaktionen bis hin zu mehrtägigen Ferienfahrten, z.T. sogar ins Ausland.

Für AssistentInnen und BegleiterInnen sind diese Aktivitäten nicht selten mit einem hohen Unsicherheitsfaktor verbunden. Was umfasst die Aufsichtspflicht, welche Haftungsrisiken gibt es, was muss im Vorfeld mit z. B. gesetzlichen Betreuern abgeklärt werden?

Wie unter diesen Bedingungen vorhandene Haftungsrisiken minimiert werden können bzw. im Schadensfall die Haftung ausgeschlossen werden kann, wird im Seminar anhand der gesetzlichen Regelungen und praktischer Beispiele erläutert.

Schwerpunkte

1. Rechtliche Regelungen zur Aufsichts- und Fürsorgepflicht
• Grundrechte der natürlichen Person – Allgemeines Freiheitsrecht
• Haftung für Verletzung der Aufsichts- und Fürsorgepflicht
• Beispiele aus der Rechtsprechung

2. Vorbereitung und Durchführung von Freizeitaktivitäten
• Anforderungen an das notwendige Betreuungspersonal
• Präventive Maßnahmen zur Risikominimierung und Haftungsvermeidung
• Einbeziehung der gesetzlichen BetreuerInnen
• Notwendiger Versicherungsschutz
• Praxisbeispiel

3. Anwendung auf konkrete Aktivitäten
• Teilnahme am Straßenverkehr
• Radwanderung, Besuch von Schwimmhallen und Freibädern
• Mehrtägige Ferienfahrten

Datum
05. November 2024 9.00 - 16.00 Uhr
Veranstaltungsort
Magdeburg
Zielgruppe
MitarbeiterInnen in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe, Interessierte
Dozent/in
Dr. Thomas Auerbach
Qualifikation
Dipl.-Jurist
Teilnehmerbeitrag
160,00 €
Rückmeldetermin
04.10.2024