Unterwegs mit Menschen mit Behinderung
Aufgabe der Einrichtungen und Dienste in der Behindertenhilfe ist es, Menschen mit Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlich-kulturellen Leben zu ermöglichen. Dazu gehören auch vielfältige Freizeitaktionen bis hin zu mehrtägigen Ferienfahrten, z.T. sogar ins Ausland.
Für AssistentInnen und BegleiterInnen sind diese Aktivitäten nicht selten mit einem hohen Unsicherheitsfaktor verbunden. Was umfasst die Aufsichtspflicht, welche Haftungsrisiken gibt es, was muss im Vorfeld mit z. B. gesetzlichen Betreuern abgeklärt werden?
Wie unter diesen Bedingungen vorhandene Haftungsrisiken minimiert werden können bzw. im Schadensfall die Haftung ausgeschlossen werden kann, wird im Seminar anhand der gesetzlichen Regelungen und praktischer Beispiele erläutert.
1. Rechtliche Regelungen zur Aufsichts- und Fürsorgepflicht
• Grundrechte der natürlichen Person – Allgemeines Freiheitsrecht
• Haftung für Verletzung der Aufsichts- und Fürsorgepflicht
• Beispiele aus der Rechtsprechung
2. Vorbereitung und Durchführung von Freizeitaktivitäten
• Anforderungen an das notwendige Betreuungspersonal
• Präventive Maßnahmen zur Risikominimierung und Haftungsvermeidung
• Einbeziehung der gesetzlichen BetreuerInnen
• Notwendiger Versicherungsschutz
• Praxisbeispiel
3. Anwendung auf konkrete Aktivitäten
• Teilnahme am Straßenverkehr
• Radwanderung, Besuch von Schwimmhallen und Freibädern
• Mehrtägige Ferienfahrten