Wer darf was?
Die Erbringung von Leistungen der Behandlungspflege in Form der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V in Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist seit vielen Jahren umstritten. Zum Einen stehen Abgrenzungsfragen zwischen Eingliederungshilfe und Pflege, aber auch zwischen Grund- und Behandlungspflege im Mittelpunkt der Diskussionen, andererseits steht die Anerkennung der „Häuslichkeit“ der Wohnstätte im Rahmen der Leistungserbringung nach § 37 SGB V im Raum und wird seit vielen Jahren kritisiert.
Das in 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz beinhaltet diesbezüglich keine Lösungen. Lösungsansätze bieten hingegen die Urteile des BSG aus 2015 zur einfachen und weitergehenden Behandlungspflege, die im Seminar vorgestellt und diskutiert werden.
Das Seminar will die rechtlichen Rahmenbedingungen der Leistungen der Behandlungspflege thematisieren und die Spezifik der Behandlungspflege in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe aufzeigen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
• Grund- und Behandlungspflege, Abgrenzungsfragen
• Grundsätze der Delegation ärztlicher/pflegerischer Tätigkeiten
• Haftungsfragen bei der Ausübung von Behandlungspflege
Spezifik der Behandlungspflege in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
• Organisation der Behandlungspflege (Leitlinien der Behindertenverbände 2008)
• Finanzierung von Leistungen über die Krankenkassen (§ 37 SGB V)
• Richtlinien für die häusliche Krankenpflege
• Aktuelle Rechtsprechung zur Finanzierung häuslicher Krankenpflege in Einrichtungen der Eingliederungshilfe