Kinder- und jugendpornografisches Material in der Eingliederungshilfe
Der Zugang zum Internet ist in vielen Einrichtungen der Behindertenhilfe Standard. Damit erhalten BewohnerInnen und Beschäftigte oft uneingeschränkten Zugang zum World Wide Web. Auf den Endgeräten, die sie nutzen, kann somit jegliches Material, gewollt oder ungewollt, angezeigt werden.
Dazu zählen auch kinder- und jugendpornografische Inhalte, sei es in Form von Fotos, Videos oder Comics.
Mein Seminar vermittelt dem Fachpersonal die nötigen Kenntnisse, um mit dieser Thematik umzugehen.
- Welche Verantwortung trägt das Fachpersonal?
- Was bedeutet die sogenannte Garantenpflicht in diesem Zusammenhang?
- Welche Strafen drohen bei Versenden von kinder- und jugendpornografischem Material?
- Welche präventiven Maßnahmen können ergriffen werden?
Das Seminar findet online via ZOOM statt.