Heimaufsichtsbegehung in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Kursbeschreibung

Schwerpunkt des Seminars ist die Darstellung der Befugnisse der Heimaufsicht allgemein sowie in Bezug auf typische Fallkonstellationen gemäß den Landesheimgesetzen und Pflegequalitätssicherungsgesetz.

Schwerpunkte

• Wer darf prüfen?
• Was darf geprüft werden?
• Wo darf geprüft werden?
• Wie darf geprüft werden?
• Organisations- und Dokumentationspflichten in Bezug auf die freiheitsentziehende Maßnahme und Maßnahmen der Behandlungspflege
• Bedeutung von Expertenstandards, insbesondere zur Sturzprophylaxe, für die Heimaufsichtsbegehung
• Anordnungsbefugnis und Rechtsschutzmöglichkeiten

Ziele

Die TeilnehmerInnen lernen anhand der oben beschriebenen Inhalte, wie eine Einrichtung zu organisieren ist, damit die nächste Heimaufsichtsbegehung sicher überstanden wird, und wie man sich gegen unzulässiges Verhalten der Heimaufsicht zur Wehr setzen kann.

Hinweise

Die Veranstaltung ist an den Regelungen für Sachsen-Anhalt ausgerichtet. Bei TeilnehmerInnen aus anderen Bundesländern werden jedoch die Parallelvorschriften der entsprechenden Landesheimgesetze berücksichtigt.

Datum
04. November 2024 9.00 - 16.00 Uhr
Veranstaltungsort
Magdeburg
Zielgruppe
MitarbeiterInnen und Wohnstättenleitungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Interessierte
Dozent/in
Thérèse Fiedler
Qualifikation
Rechtsanwältin, Kanzlei Hohage May & Partner
Teilnehmerbeitrag
280,00 €
Rückmeldetermin
04.10.2024
PDF
415