Diskriminierungsschutz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz („Anitidiskriminierungsgesetz“) soll Menschen in privaten und beruflichen Kontexten vor Diskriminierung schützen. Nicht nur für Betriebs- Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte und Führungskräfte sind die Inhalte des AGG wichtig, sondern für alle Mitarbeitenden in Organisationen.
Welche Rechte habe ich bei Diskriminierungserfahrungen im Beruf? Aber auch welche Pflichten habe ich?
Über eine allgemeine Sensibilisierung zu dem Thema Diskriminierungen soll ein Bewusstsein für faires und solidarisches Verhalten am Arbeitsplatz entwickelt werden. Ein Schwerpunkt der Fortbildung wird u.a. das Thema, sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz sein.
Wie lässt sich eine respektvolle, grenzachtende Kultur und Atmosphäre am Arbeitsplatz gestalten und implementieren und wie trägt diese zur Professionalisierung und Gesunderhaltung aller Mitarbeitenden bei?
- Vorstellung der Inhalte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Aufgaben und Verantwortlichkeiten aller Mitarbeitenden
- Diskriminierungen in Bezug auf: Sexuelle Belästigungen, Rassismus, Alter, Behinderungen und Krankheit, Religion und Weltanschauung, sexuelle Identität, Geschlecht, Sozialer Status und Mobbingstrukturen im Allgemeinen.
- Positionierung und Handlungssicherheit
Informationsvortrag / Input, Diskussion Groß – und Kleingruppen, Reflexion, Kleingruppenarbeit zu ausgearbeiteten Fragestellungen / World Cafè, Brainstorming und Blitzlicht, „Gute Vorsätze für die Praxis“