Die neue Eingliederungshilfe – ABGESAGT
Mit dem Inkrafttreten der 3. Reformstufe ab 01.01.2020 wird die Eingliederungshilfe nicht mehr länger Bestandteil des Sozialhilferechts (SGB XII) sein. Die neue Eingliederungshilfe wird Bestandteil des SGB IX. Damit verbunden ist eine Vielzahl von Änderungen, die die neue von der alten Eingliederungshilfe unterscheiden. Neben den gesetzlichen Vorschriften ändern sich auch Anspruchsgrundlagen und das Verfahrensrecht. Dieser 3. Reformschritt hat die größte Bedeutung für Kostenträger, Leistungserbringer und den Menschen, der Eingliederungshilfeleistungen bezieht.
Um für die Neuerungen gewappnet zu sein, müssen frühzeitig Vorbereitungen getroffen werden. Alle Beteiligten (Betroffene, MitarbeiterInnen, BetreuerInnen und Angehörige) müssen informiert werden, die bekannten Arbeitsprozesse in den Einrichtungen müssen auf den Prüfstand kommen und angepasst werden.
Das Seminar bietet Ihnen einen kompakten und praxisorientierten Überblick über die Regelungen der neuen Eingliederungshilfe und versucht, Ihre mit der Reformstufe verbundenen Fragestellungen zu beantworten.
• Überblick über alle Reformstufen des BTHG: Was ist bereits in Kraft, was gilt ab 01.01.2020, was folgt noch zum 01.01.2023?
• Die Rechtsgrundlagen der neuen Eingliederungshilfe
• Die Leistungsübernahme von Pflegeleistungen durch die Eingliederungshilfe
• Antragserfordernis und das Gesamtplanverfahren
• Beratung und Unterstützung als Leistung des Trägers der Eingliederungshilfe
• Neue Vorgaben zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen und Auswirkungen auf die Leistungen
• Die Umsetzung der Leistungstrennung in Einrichtungen
• Die besondere Wohnform: Leistungserbringung in Räumlichkeiten
• Assistenzleistungen: qualifizierte und einfache Assistenzleistungen, pauschale Geldleistung, gemeinsame Leistungsbringung
• Umsetzung im Bereich WfbM, stationäres Wohnen (besondere Wohnform), ambulant betreutes Wohnen, offene Hilfen usw.