Aufsichts- und Fürsorgepflicht in Betreuungseinrichtungen

Kursbeschreibung

In Betreuungseinrichtungen existiert in Abhängigkeit vom Aufsichtsbedarf und der vertraglichen Vereinbarung (Wohn- und Betreuungsvertrag) eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht rund um die Uhr. Im Seminar werden neben den dafür geltenden rechtlichen Regelungen anhand von Praxisbeispielen (gern auch der Teilnehmenden) Maßnahmen erläutert, die Unfälle bzw. Haftung bei Verletzung der Aufsichtspflicht ausschließen sollen. Gleichzeitig wird diskutiert, inwieweit freiheitsentziehende Maßnahmen zulässig sein können.

Schwerpunkte

Rechtliche Grundlagen zur Aufsichts- und Fürsorgepflicht

• Grundrechte der natürlichen Person, Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte
• Besonderheiten bei Menschen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen
• Die vertragliche Übernahme von Aufsichts- und Fürsorgepflichten
• Haftung bei Verletzung der Aufsichts- und Fürsorgepflicht
• Rolle der Angehörigen/Betreuenden bei der Erfüllung der Aufsichtspflicht
• Zur Zulässigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen in nicht geschlossenen Einrichtungen
• Rechtsprechung

Präventionsmaßnahmen zur Unfall- und Haftungsvermeidung

• Präventive Maßnahmen zur Schadens- und Haftungsvermeidung
• Maßnahmeplan bei „Weglauftendenzen“
• Notwendige Belehrungen, Wegetraining
• Organisation von Ausflügen und Freizeiten
• Aufsichts- und Fürsorgepflicht bei Arbeit und Beschäftigung (WfbM)
• Einbeziehung der rechtlichen BetreuerInnen

Datum
06. Juni 2024 9.00 - 16.00 Uhr
Veranstaltungsort
Magdeburg
Zielgruppe
MitarbeiterInnen in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe, Interessierte
Dozent/in
Dr. Thomas Auerbach
Qualifikation
Dipl.-Jurist
Teilnehmerbeitrag
160,00 €
Rückmeldetermin
06.05.2024