Aufgaben der gesetzlichen Betreuung
Häufig existieren in Einrichtungen der sozialen Arbeit, in denen sich Leistungsberechtigte aufhalten, Unklarheiten darüber, über welche Aufgaben und Befugnisse ein(e) gesetzliche(r) Betreuer(in) denn tatsächlich verfügt und für welche Angelegenheiten die Einrichtung zuständig ist.
Um Missverständnisse auszuräumen und gegenseitigen Vorwürfen vorzubeugen, wird im Seminar anhand verschiedener Aufgabenbereiche einer Betreuung eine Kompetenzabgrenzung zwischen den MitarbeiterInnen der Einrichtung einerseits und den Aufgaben eines einer/s gesetzlichen Betreuerin/gesetzlichen Betreuers andererseits vorgenommen.
1. Die notwendigen rechtlichen Regelungen zur Abgrenzung
• Anforderungen an die Person des gesetzlichen Betreuers
• Grundsatz der persönlichen Betreuung
• Einwilligungs- und Genehmigungsvorbehalte, Geschäftsfähigkeit von Betreuten
• Vorrang des freien Willens des Betreuten, Selbstbestimmungsrecht
• Soziale Betreuung als Aufgabe von Einrichtungen und Diensten
2. Abgrenzung der Aufgaben im Rahmen einzelner Aufgabenkreise
• Vermögenssorge, Verwaltung von Barbeträgen, Geldanlagen
• Aufenthaltsbestimmung, Genehmigungspflichten für freiheitsentziehende Maßnahmen
• Aufsichtspflicht, Haftung für Verletzung von Aufsichtspflichten
• Gesundheitssorge, Zustimmung zu medizinischer Behandlung, Arztbesuch
• Behördenangelegenheiten, Antragswesen, Widerspruchsverfahren
• Erledigung von Besorgungen, Umgang mit der Post von Betreuten